Gewässer

Kanäle:

Dortmund-Ems-Kanal von km 1,44 bis km 138,300:
(ausgenommen sind der Industrie- und Hardenberghafen in Dortmund, Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 – B 235, Südumgehung Olfen -bis km 29,45 – Voßkamp, Yachthafen -und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)

Rhein-Herne-Kanal: von km 0,16 bis km 45,60
(ausgenommen ist die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238 bei Henrichenburg)

Wesel-Datteln-Kanal: von km 0,23 bis km 60,20
(ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40, Degussa Hüls, früher „Chemische Werke Hüls“)

Datteln-Hamm-Kanal: von km 0,00 bis km 47,19
(ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis 34,88 (Nordseite) und km 32,79 bis 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)

Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu l x 1 m für den Köderfischfang (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein!)

Fangbeschränkung: 3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm l

 

Lippe:

Alle LFV- Lippestrecken befinden sich unterhalb Hamm fluss-abwärtsl Nordufer (in Fließrichtung gesehen rechts) km 68,15 – 73,21 (auch unterer Schleusenkanal in Stockum bei km 68,4), km 85,60 – 88,20 km 148,85 – 152,00 km 91,55 – 92,42 km 155,00 – 157,70 km 93,50 – 125,50 (in Fließrichtung gesehen links) 68,15 – 73,21 Südufer km 149,40 – 160,00 km 84,80 – 126,00 km

Naturschutzgebiete mit Angelverbot sind durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet!

Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1×1 m für den Köderfischfang (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein!), 1 Aalreuse, Eingangsöffnyng bis 8 cm 0 jedoch nicht vom 1. 5. bis 30. 6. Die Reuse ist mit einem Metallschild, das den Namen und die Adresse des Erlaubnisscheininhabers aufweist, zu versehen.

Die Regelung gilt nur für die Verbands-Lippestrecken.

 

Seen NRW

Offlumer See: Neuenkirchen bei Rheine

Der Offlumer See ist ein durch Kies- und Sandabbau entstandener Baggersee in Nordrhein-Westfalen und liegt in der Neuenkirchener Bauerschaft Offlum auf dem Münsterländer Kiessandzug.

Es werden gute Hechte gefangen, die in den Flachwasserzonen rauben, und auch der Zander findet ideale Lebensbedingungen. Daneben ist der See für große Brassen und Karpfen bekannt.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken, 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m

Fangbeschränkung: 2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

Besondere Bestimmungen: Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden. Den Anordnungen der Betriebsführung der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH ist Folge zu leisten. Die am Offlumer See befindlichen Gurtband-Förderanlagen dürfen weder überquert noch unterquert werden. Der Inhaber des Erlaubnisscheins haftet für jeden von ihm, insbesondere auch zum Nachteil der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH, angerichteten Schaden.

Offlumer See  

 

Wichumer See bei Heek:

48619 Heek

Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung beachten!).

Das Gewässer bei Heek-Wichum wird erst seit wenigen Jahren beangelt. Dennoch wurde schon von guten Fängen berichtet. Bevor der See zum Angeln freigegeben worden ist, hat der Verband über mehre Jahre Rotaugen, Karpfen, Schleien, Zander sowie verschiedene Kleinfischarten eingesetzt.

Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken

Fangbeschränkung: 2 Karpfen pro Tag

Wichumer See 

 

Bierder See und Friller See:

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.
Er liegt an der Weser im Ortsteil Bierde bei Petershagen. In unmittelbarer Nähe liegt mit dem Friller See ein weiteres Gewässer, das der LFV erworben hat.

Erlaubte Fanggeräte und Fangbeschränkung :

3 Angelruten mit je einem Haken, 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m                                                                      

3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag

 

Bierder See                                                              Friller See

 

Ochtrup-Weiner-See / Nienborger Damm

Weiner 137, 48607 Ochtrup

Mit einer Größe von ca. 10 ha ist der See zwar nicht sehr groß, dafür aber wegen seiner abwechslungsreichen Bodengestaltung sowie der strukturreichen Ufer hervorzuheben. Inmitten des Sees reicht eine Erhebung bis an die Oberfläche.

Auf der Sandbank suchen die Fische nach Nahrung, und immer wieder kann man dort bei sonnigem Wetter die Bugwellen größerer Karpfen beobachten.

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.

Erlaubte Fanggeräte und Fangbeschränkung:

2 Angelruten mit je einem Haken, 2 Karpfen pro Tag

 

Ochtruper See 

 

Holtwicker See:

Der Holtwicker See ist ein sieben Hektar großer See an der A 31 bei Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.

Baggersee ca. 7 ha, 5 – 15 m tief, Tiefenprofil abwechslungsreich, Ufer zum Teil flach, zum Teil steil abfallend, Flachzonen mit Wasserpflanzen, Fischbestand: Karpfen, Schleie, Zander, Barsch, Rotauge, Moderlieschen etc.

Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für LFV-Mitglieder abzustellen.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung: 2 Karpfen pro Tag

 

Holtwicker See